Sonnenschutz trotz Denkmalschutz?

Gelbe Villa 6 Von außen sichtbar sind von denkmalgeschützten Häusern vor allem die hübschen Fassaden. Die Denkmalpflege hat die Aufgabe, die historische Bausubstanz möglichst authentisch zu erhalten – leider kollidiert dieser Auftrag oft mit dem Bedürfnis der Besitzer, Nutzer und Mieter eines denkmalgeschützten Gebäudes nach zeitgemäßem Wärme- und Sonnenschutz.

Doppelverglasung auch bei historischen Gebäuden
Besonders wärme- und kältedurchlässig sind alte Häuser, wenn ihre Fenster einfachverglast sind. Hier jedoch hat sich der Anspruch durchgesetzt, Energiekosten zu sparen und auch im Winter einen zeitgemäßen Wohnkomfort zu genießen: Die meisten historischen Häuser haben heute Doppelverglasungen. Bleibt die Fensteraufteilung dabei gleich, stehen sie der historischen Optik auch nicht entgegen.

Sonnenschutz im Denkmalschutz
Schwieriger ist es beim Sonnenschutz: Sonnenstrahlung fällt normalerweise auch durch die zweite Scheibe ungehindert und heizt den Raum vor allem im Sommer auf. Moderne Außenjalousien verändern jedoch die historische Fassadenansicht zu stark, als dass die Denkmalpflege eine solche Nachrüstung genehmigen würde. Eine sehr gute Lösung ist hier die nachträgliche Montage von transparenten Sonnenschutzfolien. Im Gegensatz zu Spiegelfolien, die die Denkmalpflege kategorisch ablehnt, bleibt die Gebäudeansicht mit transparenten Sonnenschutzfolien unverändert, denn die Spiegelung ist gering.

Hitze- und UV-Schutz durch Foliensysteme
Sonnenschutzfolien lassen so viel Licht durch, dass der Raum angenehm ausgeleuchtet wird, die Sonne jedoch nicht blendet. Dank des integrierten UV-Schutzes bleichen Einrichtungsgegenstände wesentlich langsamer aus. Am stärksten spürbar ist der Effekt der Folien jedoch bei der Raumtemperatur: Sie ist im Sommer deutlich niedriger und ermöglicht ein angenehmes Wohnen und Arbeiten im denkmalgeschützten Gebäude.
 
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